Winterdienst Wien

Schneeräumung und Streudienst für Gehsteige, Zufahrten und Hauseingänge – als saisonaler Vertrag über die Wintermonate oder als kurzfristiger Einzelauftrag bei akutem Bedarf. Für Hausverwaltungen und Eigentümer, die für den Winter vorsorgen möchten.

Geräumter und gestreuter Gehsteig vor einem Wiener Wohnhaus im Winter

Winterdienst umfasst die Räumung von Schnee und die Streuung bei Glätte auf den Flächen, die zu Ihrer Liegenschaft gehören: Gehsteig vor dem Haus, Hauseingang, Zufahrten und je nach Vereinbarung auch Innenhöfe oder Stellplätze. HSG Montage & Hausbetreuung übernimmt diese Arbeiten sowohl im Rahmen eines Saisonvertrags über die gesamten Wintermonate als auch als Einzelauftrag, wenn kurzfristig Bedarf besteht.

Ein Saisonvertrag bringt vor allem Planungssicherheit: Die Einsätze erfolgen nach einem abgestimmten Muster, orientiert an der Witterung, und Sie müssen nicht bei jedem Schneefall neu organisieren, wer räumt. Gerade für Hausverwaltungen mit mehreren Objekten ist das eine spürbare Entlastung. Der genaue Umfang, etwa wie früh am Morgen geräumt wird oder ob auch am Wochenende ein Bereitschaftsdienst besteht, wird individuell mit Ihnen festgelegt.

Zum Thema Räum- und Streupflicht möchten wir an dieser Stelle ausdrücklich klarstellen: HSG Montage & Hausbetreuung führt die vereinbarten Räum- und Streuarbeiten sorgfältig aus, kann aber keine Rechtsberatung dazu anbieten, wer im Einzelfall haftet oder welche konkreten Pflichten für Ihre Liegenschaft gelten. Bitte klären Sie Fragen zur Räum- und Streupflicht sowie zur Haftung bei Glatteisunfällen direkt mit Ihrer Hausverwaltung oder einem Rechtsbeistand ab.

Da der Winterdienst ein saisonales Geschäft ist, empfiehlt sich eine Vorbuchung vor Winterbeginn, damit Ihre Liegenschaft rechtzeitig in der Einsatzplanung berücksichtigt werden kann. HSG Montage & Hausbetreuung baut den Winterdienst-Kundenstamm aktiv aus.

Zuletzt aktualisiert: 4. August 2026

Häufige Fragen

Wer haftet bei einem Glatteisunfall, wenn ich HSG beauftrage?

Diese Frage betrifft die Räum- und Streupflicht Ihrer Liegenschaft und kann sehr individuell sein. Wir können hierzu keine Rechtsberatung anbieten – bitte besprechen Sie Details zur Räum- und Streupflicht sowie zur Haftung mit Ihrer Hausverwaltung oder einem Rechtsbeistand.

Ab wann startet der Winterdienst?+

Der Saisonvertrag läuft üblicherweise über die Wintermonate, der genaue Start- und Endzeitpunkt wird gemeinsam mit Ihnen abgestimmt. Eine frühzeitige Vorbuchung vor Winterbeginn ist empfehlenswert.

Ist auch ein einmaliger Einsatz möglich?+

Ja, neben dem Saisonvertrag bieten wir den Winterdienst auch als Einzelauftrag an, etwa bei kurzfristigem Bedarf oder für eine einzelne Schneeräumung.

Bereit für den Winter?

Beschreiben Sie kurz Ihren Auftrag – wir melden uns mit einem klaren Angebot.