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Stiegenhausreinigung in Wien

Wir reinigen Stiegenhäuser, Gänge, Lifte und Eingangsbereiche von Wohnhäusern in ganz Wien, in der Regel einmal oder mehrmals pro Woche. Die Häufigkeit richtet sich nach der Zahl der Parteien und der Nutzung des Hauses und steht mit allen Tätigkeiten im Leistungsverzeichnis.

Was bei jedem Durchgang gemacht wird

  • Stufen und Podeste kehren und feucht wischen, vom obersten Geschoß nach unten
  • Handläufe und Geländer abwischen
  • Lichtschalter, Türgriffe, Klingeltableau und Postkästen reinigen
  • Glas der Eingangstür innen reinigen, Schmutzfangmatte ausklopfen
  • Werbematerial und Verunreinigungen im Eingangsbereich entfernen
  • Liftkabine: Boden, Wände und Bedienfeld
  • Spinnweben in Reichweite entfernen
  • defekte Leuchtmittel in den Allgemeinflächen tauschen und Schäden melden

Keller- und Dachbodengänge, Waschküche und Fahrradraum kehren wir in längeren Abständen, meist monatlich. Die Fenster im Stiegenhaus reinigen wir innen, soweit sie vom Boden oder mit einer Leiter ohne Absturzsicherung erreichbar sind.

Wie oft ein Stiegenhaus gereinigt werden sollte

Eine gesetzlich vorgeschriebene Häufigkeit ist uns nicht bekannt; maßgeblich ist der Vertrag. Es kommt auf die Zahl der Parteien, Kinder und Haustiere im Haus, ein Geschäftslokal im Erdgeschoß und die Jahreszeit an. Richtwerte Wiener Anbieter (GRW, Korkisch Facility, Stand September 2026):

Hausübliche Häufigkeit
bis 10 Parteieneinmal pro Woche
10 bis 30 Parteienzwei- bis dreimal pro Woche
über 30 Parteien oder viel Verkehrdreimal pro Woche bis täglich
Eingangsbereich im Winterzusätzlich nach Bedarf, weil Splitt und Nässe hereingetragen werden

Wir schlagen nach der Besichtigung eine Häufigkeit vor. Sie können sie später anpassen.

Grundreinigung

Einmal oder zweimal im Jahr braucht ein Stiegenhaus mehr als die laufende Reinigung: Böden gründlich reinigen, Fensterbänke, Heizkörper und Türen abwaschen, Keller- und Dachbodengänge kehren und Abfall entfernen; Gegenstände von Parteien räumen wir nur nach Rücksprache mit der Hausverwaltung weg. Die Grundreinigung bieten wir getrennt an, weil sie deutlich länger dauert. Beschichten, Versiegeln oder Kristallisieren von Böden übernehmen wir nicht.

Böden im Wiener Stiegenhaus

Altbauten haben oft Stein- oder Terrazzostufen, manchmal Holz. Neubauten meist Fliesen oder Kunststein. Jeder Belag braucht ein passendes Reinigungsmittel: Marmor, Kalkstein und Terrazzo vertragen keine säurehaltigen Mittel, Holz nur wenig Wasser. Wir sehen uns den Belag bei der Besichtigung an und halten das Mittel im Leistungsverzeichnis fest.

Kosten

Wir rechnen die Stiegenhausreinigung als Monatspauschale ab. Sie ergibt sich aus der Zeit je Durchgang, also vor allem aus der Zahl der Stiegen und Geschoße, dem Lift und den Nebenräumen, mal der Zahl der Durchgänge im Monat. Unseren Preis nennen wir nach der Besichtigung. Was andere Anbieter verlangen und wie man Angebote vergleicht, steht im Artikel Stiegenhausreinigung: wie oft und was sie kostet.

Im Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes gehört die Reinigung der gemeinsam benützten Teile des Hauses zur Hausbetreuung und ist Teil der Betriebskosten (§ 21 Abs. 1 Z 8 und § 23 MRG).

Häufige Fragen

Wie oft muss ein Stiegenhaus gereinigt werden?

Eine gesetzlich vorgeschriebene Häufigkeit ist uns nicht bekannt. Wiener Anbieter nennen einen Durchgang pro Woche bei kleinen Häusern, zwei bis drei bei 10 bis 30 Parteien und bei größeren Häusern mehr. Die vereinbarte Häufigkeit steht im Leistungsverzeichnis.

Reinigt HSG auch Stiegenhäuser in Bürogebäuden?

Nein. Die Reinigung von Büro- und Geschäftsgebäuden gehört zum Handwerk der Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger. Wir reinigen die Allgemeinflächen von Wohngebäuden.

Werden auch die Fenster im Stiegenhaus geputzt?

Ja, innen und soweit sie vom Boden oder mit einer Leiter ohne Absturzsicherung erreichbar sind. Fenster, für die Absturzsicherung nötig ist, und Fassadenflächen reinigen wir nicht.

Kann die Stiegenhausreinigung auf die Mieter umgelegt werden?

Im Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes ja, als Teil der Hausbetreuung nach § 21 Abs. 1 Z 8 und § 23 MRG. Im Teilanwendungsbereich entscheidet der Mietvertrag.

Passend dazu

  • HausbetreuungLaufende Reinigung und Kontrolle der Allgemeinflächen von Wohnhäusern und Wohnanlagen nach schriftlichem Leistungsverzeichnis.
  • StiegenhausreinigungÜbliche Häufigkeit nach Hausgröße, Leistungsumfang, Pflege nach Bodenbelag, Marktpreise und ein Rechenweg nach Stockwerken.
  • ObjektbetreuungKontrollgänge, Schadensmeldung mit Foto, Zugang für Professionisten und Betreuung leerstehender Einheiten, für Wohn- und Gewerbeobjekte.
  • WinterdienstRäumen und Streuen von Gehsteigen, Zugängen und Einfahrten von 1. November bis 15. April, mit Einsatzprotokoll und Foto je Haus.

Anfrage an HSG

Schreiben Sie uns Adresse, Art des Objekts und was betreut werden soll. Wir melden uns und vereinbaren einen Termin zur Besichtigung. Erreichbar Montag bis Freitag, 7 bis 18 Uhr.