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Gartenpflege und Grünflächen in Wien

Wir pflegen die Grünflächen von Wohnhäusern und Wohnanlagen in Wien: Rasen mähen, Laub rechen, Gießen, Wege und Innenhöfe sauber halten. Jäten und Mulchen sowie Baum-, Strauch- und Heckenschnitt übernehmen wir nicht.

Was wir übernehmen

  • Rasen mähen und das Schnittgut entfernen
  • Laub rechen auf Rasen, Wegen und im Hof
  • Gießen von Rasen, Beeten und Pflanztrögen, besonders im Sommer
  • Wege, Plätze und Innenhöfe kehren
  • Mistkübel in der Anlage sauber halten
  • Kontrolle der Grünflächen mit Meldung von Schäden, etwa abgebrochenen Ästen

Rasenmähen, Laubrechen und Gießen nennt die Liste der freien Gewerbe beim Gewerbe Hausbetreuung. Die Reinigung von Wegen, Höfen und Parkplätzen gehört dort zur Verkehrsflächenreinigung.

Was wir nicht übernehmen

Baumschnitt, Strauchschnitt und Vertikutieren sind nach der Liste der freien Gewerbe ausdrücklich dem Gärtnerhandwerk vorbehalten. Heckenschnitt fällt nach unserem Verständnis darunter. Jäten und Mulchen gehören zu einem eigenen freien Gewerbe, das wir nicht haben. Diese Arbeiten bieten wir nicht an. Bei der Besichtigung sagen wir Ihnen, welche Arbeiten ein Gärtnereibetrieb machen muss, damit Sie beides aufeinander abstimmen können.

Regeln für Bäume und Vögel in Wien

In Wien sind Laub- und Nadelbäume ab 40 cm Stammumfang, gemessen in 1 m Höhe, durch das Baumschutzgesetz geschützt, auch auf privatem Grund; ausgenommen sind unter anderem Wälder, bestimmte Obstbäume und Bäume in Kleingartenanlagen. Ein geschützter Baum darf nur mit behördlicher Bewilligung entfernt werden. Ein Pflegeschnitt ohne Gefahr für den Bestand ist erlaubt. Wer einen geschützten Baum ohne Bewilligung entfernt oder verbotenerweise schädigt, riskiert eine Geldstrafe von 1.000 bis 70.000 Euro (§ 13 Abs. 2 und 3 Wiener Baumschutzgesetz). Salzhaltiger Schnee darf nicht auf Baumscheiben und Wiesen geschoben werden (§ 8 Abs. 1 Winterdienst-Verordnung 2003).

Für Vögel gilt: Nester und Eier dürfen nicht absichtlich zerstört oder beschädigt und Nester nicht entfernt werden (§ 10 Abs. 5 Wiener Naturschutzgesetz). Die Wiener Naturschutzbehörde MA 22 schreibt in ihrem Infoblatt, Baum- und Gebüschschnitte seien grundsätzlich zwischen 1. Oktober und 28. Februar durchzuführen; sonst ist vorher nach Nestern zu sehen.

Jahresplan für eine Wohnanlage

ZeitArbeiten
März und AprilLaubreste und Winterschmutz entfernen, erster Rasenschnitt
Mai bis SeptemberRasen mähen alle ein bis drei Wochen, gießen bei Trockenheit, Wege kehren
Oktober und NovemberLaub rechen, letzter Rasenschnitt
Dezember bis FebruarLaubreste und Kontrolle nach Vereinbarung, Winterdienst auf Wegen nach eigenem Vertrag

Wie oft gemäht werden muss, hängt vom Wetter und von der gewünschten Rasenhöhe ab. Im Angebot legen wir eine Zahl von Einsätzen fest.

Kosten und Betriebskosten

Der Preis richtet sich nach Rasenfläche und Wegen und nach der Zahl der Einsätze. Wir nennen ihn nach der Besichtigung im schriftlichen Angebot. Marktpreise mit Quellen stehen im Artikel Gartenpflege in Wohnanlagen.

Im Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes zählen die Kosten für die Betreuung von Grünanlagen nicht zu den Betriebskosten nach § 21 MRG, sondern zu den besonderen Aufwendungen für Gemeinschaftsanlagen (§ 24 Abs. 2 MRG). Mieterinnen und Mieter, die die Anlage benützen dürfen, tragen davon einen Anteil nach § 17 MRG (§ 24 Abs. 1 MRG).

Häufige Fragen

Schneidet HSG auch Hecken und Bäume?

Nein. Baumschnitt, Strauchschnitt und Vertikutieren sind dem Gärtnerhandwerk vorbehalten. Wir mähen, rechen Laub und gießen.

Darf ich einen Baum in meinem Garten in Wien fällen?

Nur mit Bewilligung, wenn der Baum durch das Wiener Baumschutzgesetz geschützt ist, also ab 40 cm Stammumfang in 1 m Höhe. Ausgenommen sind unter anderem bestimmte Obstbäume und Bäume in Kleingartenanlagen.

Wann dürfen Hecken geschnitten werden?

Ein gesetzliches Schnittverbot mit festen Daten haben wir im Wiener Naturschutzgesetz und in der Wiener Naturschutzverordnung nicht gefunden. Verboten ist, Nester und Eier absichtlich zu zerstören oder Nester zu entfernen (§ 10 Abs. 5 Wiener Naturschutzgesetz). Die Naturschutzbehörde MA 22 schreibt in ihrem Infoblatt, Baum- und Gebüschschnitte seien grundsätzlich zwischen 1. Oktober und 28. Februar durchzuführen.

Kann die Gartenpflege auf die Mieter umgelegt werden?

Im Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes ja, aber nicht als Betriebskosten nach § 21 MRG. Die Betreuung von Grünanlagen zählt zu den besonderen Aufwendungen für Gemeinschaftsanlagen; wer die Anlage benützen darf, trägt einen Anteil nach § 17 MRG (§ 24 Abs. 1 und 2 MRG). Im Teilanwendungsbereich entscheidet der Mietvertrag.

Passend dazu

  • HausbetreuungLaufende Reinigung und Kontrolle der Allgemeinflächen von Wohnhäusern und Wohnanlagen nach schriftlichem Leistungsverzeichnis.
  • Gartenpflege WohnanlageJahresplan nach Monaten, Marktpreise für Mähen und Laub, Grenze zwischen Hausbetreuung und Gärtner, Wiener Baumschutz und Vogelschutz.
  • WinterdienstRäumen und Streuen von Gehsteigen, Zugängen und Einfahrten von 1. November bis 15. April, mit Einsatzprotokoll und Foto je Haus.

Anfrage an HSG

Schreiben Sie uns Adresse, Art des Objekts und was betreut werden soll. Wir melden uns und vereinbaren einen Termin zur Besichtigung. Erreichbar Montag bis Freitag, 7 bis 18 Uhr.