Was wir übernehmen
- Rasen mähen und das Schnittgut entfernen
- Laub rechen auf Rasen, Wegen und im Hof
- Gießen von Rasen, Beeten und Pflanztrögen, besonders im Sommer
- Wege, Plätze und Innenhöfe kehren
- Mistkübel in der Anlage sauber halten
- Kontrolle der Grünflächen mit Meldung von Schäden, etwa abgebrochenen Ästen
Rasenmähen, Laubrechen und Gießen nennt die Liste der freien Gewerbe beim Gewerbe Hausbetreuung. Die Reinigung von Wegen, Höfen und Parkplätzen gehört dort zur Verkehrsflächenreinigung.
Was wir nicht übernehmen
Baumschnitt, Strauchschnitt und Vertikutieren sind nach der Liste der freien Gewerbe ausdrücklich dem Gärtnerhandwerk vorbehalten. Heckenschnitt fällt nach unserem Verständnis darunter. Jäten und Mulchen gehören zu einem eigenen freien Gewerbe, das wir nicht haben. Diese Arbeiten bieten wir nicht an. Bei der Besichtigung sagen wir Ihnen, welche Arbeiten ein Gärtnereibetrieb machen muss, damit Sie beides aufeinander abstimmen können.
Regeln für Bäume und Vögel in Wien
In Wien sind Laub- und Nadelbäume ab 40 cm Stammumfang, gemessen in 1 m Höhe, durch das Baumschutzgesetz geschützt, auch auf privatem Grund; ausgenommen sind unter anderem Wälder, bestimmte Obstbäume und Bäume in Kleingartenanlagen. Ein geschützter Baum darf nur mit behördlicher Bewilligung entfernt werden. Ein Pflegeschnitt ohne Gefahr für den Bestand ist erlaubt. Wer einen geschützten Baum ohne Bewilligung entfernt oder verbotenerweise schädigt, riskiert eine Geldstrafe von 1.000 bis 70.000 Euro (§ 13 Abs. 2 und 3 Wiener Baumschutzgesetz). Salzhaltiger Schnee darf nicht auf Baumscheiben und Wiesen geschoben werden (§ 8 Abs. 1 Winterdienst-Verordnung 2003).
Für Vögel gilt: Nester und Eier dürfen nicht absichtlich zerstört oder beschädigt und Nester nicht entfernt werden (§ 10 Abs. 5 Wiener Naturschutzgesetz). Die Wiener Naturschutzbehörde MA 22 schreibt in ihrem Infoblatt, Baum- und Gebüschschnitte seien grundsätzlich zwischen 1. Oktober und 28. Februar durchzuführen; sonst ist vorher nach Nestern zu sehen.
Jahresplan für eine Wohnanlage
| Zeit | Arbeiten |
|---|---|
| März und April | Laubreste und Winterschmutz entfernen, erster Rasenschnitt |
| Mai bis September | Rasen mähen alle ein bis drei Wochen, gießen bei Trockenheit, Wege kehren |
| Oktober und November | Laub rechen, letzter Rasenschnitt |
| Dezember bis Februar | Laubreste und Kontrolle nach Vereinbarung, Winterdienst auf Wegen nach eigenem Vertrag |
Wie oft gemäht werden muss, hängt vom Wetter und von der gewünschten Rasenhöhe ab. Im Angebot legen wir eine Zahl von Einsätzen fest.
Kosten und Betriebskosten
Der Preis richtet sich nach Rasenfläche und Wegen und nach der Zahl der Einsätze. Wir nennen ihn nach der Besichtigung im schriftlichen Angebot. Marktpreise mit Quellen stehen im Artikel Gartenpflege in Wohnanlagen.
Im Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes zählen die Kosten für die Betreuung von Grünanlagen nicht zu den Betriebskosten nach § 21 MRG, sondern zu den besonderen Aufwendungen für Gemeinschaftsanlagen (§ 24 Abs. 2 MRG). Mieterinnen und Mieter, die die Anlage benützen dürfen, tragen davon einen Anteil nach § 17 MRG (§ 24 Abs. 1 MRG).