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Hausbetreuung in Wien

Hausbetreuung ist die laufende Reinigung, Kontrolle und einfache Wartung der Teile eines Hauses, die alle Parteien benützen: Stiegenhaus, Lift, Keller, Müllraum, Hof und Gehsteig. HSG übernimmt sie für Wohnhäuser, Zinshäuser und Wohnanlagen in allen 23 Wiener Bezirken, mit schriftlichem Leistungsverzeichnis und Monatspreis.

Reinigungskraft im grünen HSG-Poloshirt reinigt ein bodentiefes Fenster in einer Wohnung mit einer Teleskopstange

Was zur Hausbetreuung gehört

Das Mietrechtsgesetz beschreibt die Hausbetreuung so: Reinhaltung und Wartung der Räume, Flächen und Anlagen, die alle oder mehrere Hausbewohner benützen können, die Betreuung der Gehsteige einschließlich der Schneeräumung und die Beaufsichtigung von Haus und Liegenschaft (§ 23 Abs. 1 MRG). Gewerberechtlich ist die Hausbetreuung ein freies Gewerbe. Es umfasst einfache Reinigungstätigkeiten und objektbezogene einfache Wartung, nicht aber Reparaturen an technischen Anlagen. Innerhalb dieser Grenzen übernehmen wir diese Aufgaben; den Winterdienst bieten wir als eigenen Saisonvertrag an.

In der Praxis heißt das: Wir halten das Stiegenhaus sauber, tauschen defekte Leuchtmittel in den Allgemeinflächen, stellen die Mülltonnen bereit, gehen regelmäßig durch Keller und Dachboden und melden der Hausverwaltung, was repariert werden muss.

Leistungsverzeichnis

Diese Tabelle zeigt, was wir üblicherweise anbieten. Welche Punkte für Ihr Haus gelten und wie oft, legen wir nach der Besichtigung im Angebot fest.

BereichTätigkeitenübliche Häufigkeit
Stiegenhaus und GängeStufen und Podeste kehren und feucht wischen, Handläufe und Geländer abwischen, Lichtschalter, Türgriffe und Postkästen reinigen, Spinnweben entfernenwöchentlich
EingangEingangstür und Glas innen, Schmutzfangmatte ausklopfen oder tauschen, Werbematerial entfernenwöchentlich
LiftKabinenboden, Wände und Bedienfeld reinigenwöchentlich
Keller, Dachboden, WaschkücheGänge kehren, Sichtkontrolle auf Feuchtigkeit, Schäden und Ungeziefermonatlich
Müllraum und TonnenTonnen zur Abholung bereitstellen und zurückstellen, Müllraum kehrennach Abfuhrtagen
Hof, Zugänge, Gehsteigkehren, Verunreinigungen entfernen, im Herbst Laub rechenwöchentlich
Beleuchtung und HaustechnikGlühbirnen und Leuchtstoffröhren in Allgemeinflächen tauschen, Sicherungspatronen bis 63 A in laienbedienbaren Verteilerkästen tauschen, Heizungsdruck ablesenbei jedem Durchgang
KontrolleKontrollgang mit Fotoprotokoll, Schäden an die Hausverwaltung meldenbei jedem Durchgang
Fenster im Stiegenhausinnen, soweit vom Boden oder mit einer Leiter ohne Absturzsicherung erreichbarzweimal jährlich
GrundreinigungStiegenhaus gründlich reinigen, ohne Beschichten, Versiegeln oder Kristallisieren der Bödenein- bis zweimal jährlich, getrennt angeboten

Winterdienst und Gartenpflege bieten wir als eigene Leistungen an, weil sie saisonal und nach Fläche abgerechnet werden. Siehe Winterdienst Wien und Gartenpflege Wien.

Wie oft das Stiegenhaus gereinigt werden sollte

Die Häufigkeit richtet sich nach der Zahl der Parteien und danach, wie stark das Haus genützt wird. Bei einem kleinen Zinshaus mit wenigen Parteien reicht meist ein Durchgang pro Woche. Größere Häuser, Häuser mit Geschäftslokal im Erdgeschoß oder mit vielen Kindern brauchen zwei oder mehr Durchgänge. Im Winter kommt mehr Schmutz und Splitt ins Haus. Deshalb kann eine zusätzliche Reinigung des Eingangsbereichs sinnvoll sein. Einzelheiten stehen im Artikel Stiegenhausreinigung: wie oft und was sie kostet.

Hausbetreuung, Hausbesorger und Hausverwaltung

Die drei Begriffe werden oft verwechselt.

WerGrundlageAufgabe
Hausbetreuung (Firma)Werkvertrag, freies Gewerbe HausbetreuungReinigung, Kontrolle und einfache Wartung vor Ort
HausbesorgerDienstverhältnis nach dem Hausbesorgergesetzähnliche Aufgaben als Dienstnehmerin oder Dienstnehmer des Hauseigentümers; neue Dienstverhältnisse nach diesem Gesetz gibt es seit 1. Juli 2000 nicht mehr
HausverwaltungVerwaltungsvertrag, im Wohnungseigentum § 20 WEGAbrechnung, Beschlüsse, Verträge mit Dienstleistern wie der Hausbetreuung

Das Hausbesorgergesetz gilt nur noch für Dienstverhältnisse, die vor dem 1. Juli 2000 geschlossen wurden (§ 31 Abs. 5 Hausbesorgergesetz). Endet ein solches Dienstverhältnis, kann kein neues nach diesem Gesetz geschlossen werden. Die Aufgaben übernimmt dann eine Firma oder Personal, das nach allgemeinem Arbeitsrecht angestellt ist. Mehr dazu im Artikel Hausbetreuung, Hausverwaltung, Hausbesorger.

Kosten und Betriebskosten

Wir rechnen die Hausbetreuung als Monatspauschale je Haus ab. Die Höhe richtet sich nach Stiegen, Geschoßen, Lift, Nebenräumen und Häufigkeit. Unseren Preis nennen wir nach der Besichtigung im schriftlichen Angebot. Was andere Wiener Anbieter verlangen, steht mit Quellen im Artikel Was kostet Hausbetreuung in Wien?.

Im Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes sind die angemessenen Kosten der Hausbetreuung Betriebskosten (§ 21 Abs. 1 Z 8 MRG). Das gilt ausdrücklich auch dann, wenn eine Firma die Hausbetreuung als Werkunternehmer erledigt (§ 23 Abs. 2 MRG). Im Wohnungseigentum tragen die Eigentümerinnen und Eigentümer die Kosten nach ihren Miteigentumsanteilen, außer alle haben schriftlich einen anderen Schlüssel vereinbart (§ 32 Abs. 1 und 2 WEG 2002). Einzelheiten stehen im Artikel Hausbetreuung in den Betriebskosten.

Was wir nicht übernehmen

Reparaturen und qualifizierte Überprüfungen von Elektro-, Gas-, Wasser-, Heizungs-, Lift- und Schließanlagen sind reglementierten Gewerben vorbehalten. Ebenso die Reinigung von Fassaden und Büros. Diese Arbeiten machen wir nicht. Wir erkennen solche Mängel beim Kontrollgang, melden sie mit Foto und sperren auf Wunsch für den befugten Betrieb auf.

Ablauf bis zum Vertrag

Nach Ihrer Anfrage sehen wir uns das Haus an. Dabei zählen wir Stiegen, Geschoße und Nebenräume, sehen uns die Böden an und klären, wann die Müllabfuhr kommt. Sie bekommen ein schriftliches Angebot mit Leistungsverzeichnis und Monatspreis. Nach der Annahme legen wir den Beginn fest und übernehmen die Schlüssel.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Hausbetreuung und Hausverwaltung?

Die Hausbetreuung arbeitet vor Ort: Sie reinigt, kontrolliert und erledigt einfache Wartung. Die Hausverwaltung kümmert sich um Abrechnungen, Beschlüsse und Verträge und beauftragt dafür auch die Hausbetreuung.

Darf die Hausbetreuung auf die Mieter umgelegt werden?

Im Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes ja. Die angemessenen Aufwendungen für die Hausbetreuung sind Betriebskosten nach § 21 Abs. 1 Z 8 MRG, auch wenn eine Firma sie erledigt. Im Teilanwendungsbereich entscheidet der Mietvertrag.

Gehört der Winterdienst zur Hausbetreuung?

Nach § 23 MRG gehört die Schneeräumung auf dem Gehsteig zur Hausbetreuung. Wir bieten den Winterdienst trotzdem als eigenen Saisonvertrag an, weil er nach Laufmetern abgerechnet wird und eine eigene Bereitschaft von 1. November bis 15. April braucht.

Wie oft kommt die Hausbetreuung?

So oft, wie es im Leistungsverzeichnis vereinbart ist. Üblich ist für das Stiegenhaus ein Durchgang pro Woche, bei großen oder stark genützten Häusern mehr. Keller und Dachboden werden meist monatlich kontrolliert.

Kann HSG mehrere Häuser einer Hausverwaltung übernehmen?

Ja. Jedes Haus bekommt ein eigenes Leistungsverzeichnis und eine eigene Abrechnung, damit sie in die jeweilige Betriebskostenabrechnung passt.

Passend dazu

  • StiegenhausreinigungRegelmäßige Reinigung von Stiegenhaus, Gängen, Lift und Eingang in Wohnhäusern, dazu Grundreinigung ein- bis zweimal im Jahr.
  • ObjektbetreuungKontrollgänge, Schadensmeldung mit Foto, Zugang für Professionisten und Betreuung leerstehender Einheiten, für Wohn- und Gewerbeobjekte.
  • WinterdienstRäumen und Streuen von Gehsteigen, Zugängen und Einfahrten von 1. November bis 15. April, mit Einsatzprotokoll und Foto je Haus.
  • Hausbetreuung KostenVeröffentlichte Wiener Preise für Hausbetreuung mit Anbieter, Einheit, netto und brutto, dazu der Rechenweg zum Betrag je Wohnung und Monat.

Anfrage an HSG

Schreiben Sie uns Adresse, Art des Objekts und was betreut werden soll. Wir melden uns und vereinbaren einen Termin zur Besichtigung. Erreichbar Montag bis Freitag, 7 bis 18 Uhr.