Die niedrigsten veröffentlichten Anbieterpauschalen für Hausbetreuung in Wien liegen bei 198 € netto im Monat, das sind 237,60 € mit 20 % USt. Attensam nennt diesen Betrag als Mindest-Monatspauschale, Bling Bling als Einstieg für Häuser bis 12 Parteien. Für Anlagen mit über 100 Parteien nennt Bling Bling ab 1.398 € netto im Monat. Korkisch Facility nennt als Wiener Marktpreis für bis 10 Wohneinheiten 120 bis 280 € im Monat, ohne Angabe zur Umsatzsteuer. Stundensätze liegen bei ab 41,20 € netto (Bling Bling) oder 25 bis 45 € netto (Korkisch Facility). Je Wohnung rechnet Bling Bling für eine Anlage mit 24 Parteien 24,92 € brutto im Monat vor. In kleinen Häusern ist der Betrag höher, weil sich eine Mindestpauschale auf wenige Parteien verteilt. Alle Marktpreise: Stand September 2026.

Veröffentlichte Preise Wiener Anbieter

Die meisten Wiener Firmen nennen für die Hausbetreuung keinen Preis, auch nicht auf Seiten mit „Kosten“ im Titel. Diese Monatspreise sind öffentlich einsehbar:

AnbieterLeistung laut AnbieterPreis pro Monatnetto oder bruttomit 20 % USt
AttensamMindest-Monatspauschale, Paket Basisab 198 €netto („exkl. 20 % MwSt.“)237,60 €
Bling Blingbis 12 Parteien: Stiegenhaus und Müllraum wöchentlich, Fenster allgemein zweimal im Jahrab 198 €netto237,60 €
Bling Bling12 bis 40 Parteien: zusätzlich Lift, Winterdienst-Bereitschaft, Grünraum monatlichab 398 €netto477,60 €
Bling Bling40 bis 100 Parteienab 798 €netto957,60 €
Bling Blingüber 100 Parteienab 1.398 €netto1.677,60 €
Korkisch Facilitybis 10 Wohneinheiten120 bis 280 €nicht angegebennicht berechenbar
Korkisch Facility10 bis 30 Wohneinheiten280 bis 600 €nicht angegebennicht berechenbar
Korkisch Facilityüber 30 Wohneinheiten600 bis 1.400 € und mehrnicht angegebennicht berechenbar

Die Korkisch-Werte stehen als „Marktpreis Wien 2026“ in einem Artikel über Treppenhausreinigung. Ob sie netto oder brutto gelten und woher die Werte stammen, sagt die Seite nicht. Zum Vergleich außerhalb Wiens: Objektiva nennt für ein Wohnhaus mit 10 Einheiten und wöchentlicher Betreuung 100 bis 200 € im Monat (Oberösterreich, Stand 2025, ohne USt-Angabe).

Stundensätze

AnbieterEinheitPreisnetto oder bruttomit 20 % USt
Bling BlingStundeab 41,20 €netto49,44 €
Korkisch FacilityStunde, „Reinigungsfirma“25 bis 45 €netto30 bis 54 €

Stundensätze betreffen Einzeleinsätze und Zusatzarbeiten. Für die laufende Betreuung nennen die Anbieter Monatspauschalen. Den Winterdienst führt Attensam als eigenes Produkt mit Saisonpauschale; Preise dafür stehen im Artikel Winterdienst Kosten in Wien.

Wovon der Preis abhängt

  • Zahl der Parteien und Stiegen: Mehr Wohnungen bedeuten mehr Fläche, der Betrag je Wohnung sinkt aber. Die Staffel von Bling Bling zeigt das.
  • Häufigkeit: Zweimal wöchentlich sind doppelt so viele Reinigungsgänge wie einmal wöchentlich.
  • Lift, Keller, Waschküche, Tiefgarage: Jede zusätzliche Fläche kostet Zeit. Bling Bling nimmt den Lift erst in der Stufe ab 12 Parteien in die Pauschale auf.
  • Außenflächen: Hof, Zugänge, Müllplatz und Gehsteig.
  • Zusatzleistungen: Winterdienst, Grünflächen, Fensterreinigung, Leuchtmitteltausch, Kontrollgänge.
  • Nachweise: Fotos und Berichte brauchen Zeit. Bling Bling nennt eine Fotodokumentation je Schicht und einen monatlichen Bericht.

Rechenweg: Betrag je Wohnung und Monat

  1. Monatspauschale aus dem Angebot nehmen und prüfen, ob sie netto oder brutto ist.
  2. Bei einem Nettopreis die Umsatzsteuer dazurechnen, bei 20 % also mal 1,2.
  3. Den Bruttobetrag durch die Zahl der Wohnungen teilen. Das ergibt einen Durchschnitt.
  4. Leistungen außerhalb der Pauschale dazurechnen, etwa den Winterdienst (Saisonpreis geteilt durch 12) oder die Gartenpflege.

Veröffentlicht ist dazu ein Rechenbeispiel: Bling Bling setzt für eine Anlage mit 24 Parteien 498 € netto im Monat an, vom Anbieter auf 598 € brutto gerundet, und nennt 24,92 € je Partei und Monat. Das ist der Bruttobetrag (598 € geteilt durch 24), netto sind es 20,75 €. Die übrigen Anbieterpreise sind Ab-Preise ohne Angabe, für wie viele Wohnungen sie gelten. Die Einstiegspauschale von Bling Bling gilt etwa für jedes Haus bis 12 Parteien. Je weniger Wohnungen sich eine solche Mindestpauschale teilen, desto höher ist der Betrag je Wohnung.

Der Betrag je Wohnung ist ein Durchschnitt, nicht automatisch der Anteil jeder einzelnen Wohnung. Im Wohnungseigentum tragen die Eigentümerinnen und Eigentümer die Aufwendungen nach ihren Miteigentumsanteilen (§ 32 Abs. 1 WEG). Bei Mietwohnungen im Vollanwendungsbereich des MRG richtet sich der Anteil in der Regel nach der Nutzfläche (§ 17 Abs. 1 MRG). Mehr dazu im Abschnitt zu den Betriebskosten weiter unten.

Preisanpassung: ein veröffentlichtes Beispiel

BGN hat die Preise für Hausbetreuung mit 1. Jänner 2026 um 3,9 % erhöht, für Unterhaltsreinigung um 3,07 %. Begründet wird das mit dem Kollektivvertrag und einem Kostenerhöhungsschreiben der Wirtschaftskammer. BGN ist der einzige der untersuchten Anbieter, der seine Anpassung öffentlich zeigt. Auf eine Pauschale von 237,60 € brutto bedeuten 3,9 % rund 9,27 € mehr im Monat, auf die 24,92 € je Partei aus dem Beispiel von Bling Bling rund 0,97 €. Ob und wie stark Ihr Preis steigt, hängt von der Klausel im Vertrag ab. Wie die Anpassung im Vertrag geregelt sein sollte, steht im Artikel Hausbetreuungsvertrag.

Was in Angeboten oft fehlt

  • Netto oder brutto: Bei den Korkisch-Pauschalen fehlt die Angabe. Ohne sie lassen sich Angebote nicht vergleichen, denn bei 20 % USt liegen die beiden Beträge um ein Fünftel des Nettopreises auseinander.
  • Häufigkeit je Leistung: „Stiegenhausreinigung“ ohne „wöchentlich“ oder „zweimal wöchentlich“ ist kein vergleichbarer Preis.
  • Leistungsverzeichnis: welche Flächen, welche Tätigkeiten, wie oft, und was ausdrücklich nicht enthalten ist.
  • Winterdienst: Ist Räumen und Streuen samt Übernahme der Pflichten nach § 93 Abs. 5 StVO enthalten oder nur eine Bereitschaft?
  • Zusatzkosten: Material, Anfahrt, Sondereinsätze. GRW nennt in seinen Winterdienst-Bedingungen 35 € netto Anfahrt bei unzugänglicher Fläche und 50 % Notfallzuschlag auf den Stundensatz.
  • Vertragsdaten: Bling Bling nennt 12 Monate Laufzeit, Kündigung drei Monate vor Ablauf und einen Probelauf von vier Wochen. Die meisten anderen Anbieter veröffentlichen dazu nichts.

Hausbetreuung als Betriebskosten

Im Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes sind die angemessenen Aufwendungen für die Hausbetreuung Betriebskosten (§ 21 Abs. 1 Z 8 MRG). Erledigt eine vom Vermieter beauftragte Firma die Arbeit, einschließlich der Schneeräumung am Gehsteig, ist der angemessene Werklohn verrechenbar (§ 23 Abs. 2 lit. b MRG). Die Betreuung von Grünanlagen zählt dagegen nicht zu den Betriebskosten nach § 21 MRG, sondern zu den besonderen Aufwendungen für Gemeinschaftsanlagen (§ 24 Abs. 2 MRG). Umlegbar ist sie trotzdem: Wer die Grünanlage benützen darf, trägt einen Anteil nach den Grundsätzen des § 17 MRG, also in der Regel nach der Nutzfläche (§ 24 Abs. 1 MRG). Einzelheiten zu Mietrecht und Wohnungseigentum stehen im Artikel Hausbetreuung und Winterdienst in den Betriebskosten.

Was HSG dabei übernimmt

HSG sieht sich das Haus vor dem Angebot an und schickt ein schriftliches Angebot mit Leistungsverzeichnis: Flächen, Tätigkeiten, Häufigkeit und was nicht enthalten ist. Preis für die laufende Betreuung: Preis nach Besichtigung. Leistungen und Ablauf beschreibt die Seite Hausbetreuung Wien, die Abrechnung die Seite Preise.