Hausverwaltungen, die mehrere Objekte betreuen oder betreuen lassen, profitieren von einem Rahmenvertrag mit ihrem Hausbetreuungspartner – statt für jedes einzelne Objekt und jede Einzelleistung immer wieder neu zu verhandeln. Bei HSG Montage & Hausbetreuung gilt dafür ein klarer Ausgangspunkt: 320€/Monat für kleine Liegenschaften (bis 10 Wohneinheiten), 590€/Monat für mittlere (11–30 Wohneinheiten), jeweils inkl. wöchentlicher Stiegenhausreinigung und einfachen Wartungsrundgängen. Ist die Struktur einmal klar festgelegt, gilt sie für die gesamte laufende Zusammenarbeit und erspart bei jedem neuen Bedarf zeitaufwändige Abstimmungsrunden. Das ist besonders bei größeren Beständen mit unterschiedlichen Eigentümergemeinschaften ein spürbarer organisatorischer Vorteil.
Was ein Rahmenvertrag für Hausbetreuung typischerweise regelt
- Leistungsumfang je Objekt: was genau, in welcher Frequenz
- Ansprechpartner auf beiden Seiten, inklusive Vertretungsregelung bei Urlaub oder Krankheit
- Reaktionszeiten bei Anfragen oder kurzfristigen Störungen
- Abrechnungsmodalitäten, etwa monatliche Pauschale oder Abrechnung nach Abruf
- Laufzeit und Kündigungsfristen
- Vorgehen bei Sonderleistungen außerhalb des vereinbarten Rahmens
Warum eine klare Leistungsbeschreibung besonders wichtig ist
Vage Formulierungen führen in der Praxis erfahrungsgemäß zu Missverständnissen. Ein Punkt wie „Stiegenhausreinigung" allein sagt wenig darüber aus, ob wöchentlich oder monatlich gereinigt wird, ob Fenster im Stiegenhaus dazugehören oder ob auch Kellerabteile mitgereinigt werden. Besser ist es, konkret festzuhalten, was inkludiert ist und was ausdrücklich nicht – das erspart spätere Diskussionen und schafft für beide Seiten Klarheit über den vereinbarten Umfang. Idealerweise wird jede Leistung mit Frequenz, Umfang und – sofern relevant – der jeweiligen Jahreszeit beschrieben, statt sich auf allgemeine Sammelbegriffe zu verlassen.
Rahmenvertrag für ein Objekt oder für mehrere?
Für Hausverwaltungen, die mehrere Liegenschaften betreuen, gibt es grundsätzlich zwei Modelle: Ein übergreifender Rahmenvertrag bündelt mehrere Objekte unter einer gemeinsamen Vereinbarung, wobei die konkreten Details je Objekt in separaten Leistungsscheinen oder Anhängen festgehalten werden. Alternativ bleibt jeder Vertrag objektbezogen, folgt aber einer einheitlichen, konsistenten Struktur. Welches Modell passender ist, hängt von der Anzahl der Objekte, deren Unterschiedlichkeit und den internen Abläufen der Hausverwaltung ab.
Der Vorteil eines übergreifenden Rahmenvertrags zeigt sich vor allem, wenn neue Objekte zum Bestand dazukommen: Statt jedes Mal einen komplett neuen Vertrag aufzusetzen, wird lediglich ein neuer Leistungsschein für das zusätzliche Objekt ergänzt, während die grundsätzlichen Konditionen – etwa Zahlungsziele, Ansprechpartner oder Reaktionszeiten – unverändert bleiben. Das beschleunigt die Anbindung neuer Liegenschaften erheblich und reduziert den administrativen Aufwand auf beiden Seiten.
Worauf es bei der laufenden Zusammenarbeit noch ankommt
- Regelmäßige Rückmeldung nach durchgeführten Einsätzen
- Flexibilität bei saisonalen Schwankungen (z. B. Winterdienst, intensivere Gartenpflege im Sommer)
- Klare Eskalationswege bei Problemen oder Reklamationen
- Transparente Kommunikation bei Personalwechseln beim Dienstleister
Ein oft unterschätzter Punkt ist die Regelung zur Preisanpassung über die Vertragslaufzeit: Wird jährlich neu verhandelt, oder ist eine Anpassung an bestimmte Indizes vorgesehen? Auch das gehört sinnvollerweise in einen Rahmenvertrag, damit spätere Preisänderungen nicht überraschend, sondern nachvollziehbar erfolgen.
HSG Montage & Hausbetreuung arbeitet je nach Bedarf sowohl mit Einzelaufträgen als auch mit laufenden Rahmenverträgen. Der Leistungsumfang und die Konditionen werden dabei individuell mit der jeweiligen Hausverwaltung abgestimmt – es gibt bewusst kein pauschales Vertragsmodell von der Stange. Mehr zum Gesamtangebot finden Sie auf der Seite Hausbetreuung Wien.
HSG legt besonderen Wert darauf, jeden Rahmenvertrag von Beginn an sauber und nachvollziehbar aufzusetzen, statt auf gewachsene, aber unklare Vereinbarungen zurückzugreifen. Für Hausverwaltungen, die erstmals einen strukturierten Rahmenvertrag statt loser Einzelbeauftragungen einführen möchten, ist das ein guter Ausgangspunkt für eine klare, von Anfang an transparente Zusammenarbeit.
Zuletzt aktualisiert: 4. August 2026
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