Was der Hausmeisterservice umfasst
Die Liste der freien Gewerbe nennt beim Gewerbe Hausbetreuung diese einfachen Haustechnik-Tätigkeiten:
- Glühbirnen und Leuchtstoffröhren in Allgemeinflächen tauschen
- Sicherungspatronen bis 63 A (keine NH-Patronen) in Verteilerkästen tauschen, die für Laien bedienbar sind
- Heizung ein- und ausschalten und den Druck ablesen
Dazu kommen übliche Hausmeisterdienste, die kein reglementiertes Gewerbe erfordern:
- Kontrollgänge durch Stiegenhaus, Keller, Dachboden, Hof und Müllraum, mit Foto bei Schäden
- Mülltonnen zur Abholung bereitstellen und zurückstellen
- Aushänge der Hausverwaltung anbringen und veraltete entfernen
- Schmutzfangmatten tauschen, Werbematerial entfernen
- Zählerstände ablesen, wenn die Zähler frei zugänglich sind
- Professionisten nach Vereinbarung ins Haus lassen und wieder zusperren
Wo die Grenze liegt
Reparaturen und qualifizierte Überprüfungen von Anlagen sind reglementierten Gewerben vorbehalten, etwa Gas- und Sanitärtechnik, Heizungstechnik, Elektrotechnik, Schlosser und Mechatroniker, etwa für Aufzüge. Einen tropfenden Wasserhahn, einen defekten Türöffner oder einen Kurzschluss beheben wir deshalb nicht selbst. Wir melden den Mangel mit Foto an die Hausverwaltung, damit ein befugter Betrieb beauftragt werden kann, und lassen ihn auf Wunsch ins Haus.
| Aufgabe | Macht HSG | Macht ein Fachbetrieb |
|---|---|---|
| Leuchtmittel im Stiegenhaus tauschen | ja | |
| Sicherungspatrone bis 63 A im Laienverteiler tauschen | ja | |
| Heizungsdruck ablesen, Heizung ein- und ausschalten | ja | |
| Leuchte oder Lichtschalter reparieren | Elektrotechnik | |
| Wasserhahn, Spülkasten oder Leitung reparieren | Installateur | |
| Schloss oder Türschließer reparieren | Schlosser | |
| Lift reparieren oder prüfen | Aufzugsfirma |
Das Gewerberecht erlaubt in engen Grenzen ergänzende Leistungen anderer Gewerbe (§ 32 Abs. 1a GewO). Was das genau bedeutet, erklärt der Artikel Kleinreparaturen in der Hausbetreuung.
Hausmeisterservice statt Hausbesorger
Neue Dienstverhältnisse nach dem Hausbesorgergesetz gibt es seit 1. Juli 2000 nicht mehr (§ 31 Abs. 5 Hausbesorgergesetz). Endet ein bestehendes Hausbesorger-Dienstverhältnis, kann eine Firma die Aufgaben übernehmen. Stiegenhausreinigung, Kontrollgänge und Hausmeisterdienste lassen sich dafür in einem Vertrag zusammenfassen.
Abrechnung
Regelmäßige Aufgaben wie Kontrollgänge, Mülltonnen und Leuchtmitteltausch nehmen wir in die Monatspauschale der Hausbetreuung auf. Einzelne Einsätze außerhalb des Vertrags rechnen wir nach Zeit ab.