Was die Endreinigung umfasst
| Raum | Tätigkeiten |
|---|---|
| Küche | Herd und Backrohr, Dunstabzug außen und Filter, Kühlschrank innen, Spüle und Armaturen entkalken, Kästen innen und außen, Fliesenspiegel |
| Bad und WC | Wanne oder Dusche, Waschbecken, WC, Armaturen und Fliesen entkalken, Spiegel, Fugen reinigen |
| Wohnräume | Böden saugen und wischen, Fußleisten, Türen und Türstöcke, Lichtschalter, Steckdosenabdeckungen |
| Fenster | Fenster und Rahmen innen, Fensterbänke, außen soweit vom Boden oder mit einer Leiter ohne Absturzsicherung erreichbar |
| Heizung | Heizkörper abwischen |
| Balkon und Keller | nach Vereinbarung kehren |
Die Wohnung sollte leer sein. Grobe Verschmutzungen, Schimmel und Schäden sehen wir uns vorher an und besprechen, was eine Reinigung leisten kann.
Was Mieter bei der Rückgabe schulden
Das Gesetz verlangt, die Wohnung in dem Zustand zurückzugeben, in dem sie übernommen wurde (§ 1109 ABGB). Für gewöhnliche Abnützung durch normales Wohnen haften Mieterinnen und Mieter nicht. Wer nur gewöhnlich abgenützt hat, muss weder neu ausmalen noch Holzböden abschleifen und versiegeln (OGH RS0127699). Eine Formularklausel im Mietvertrag, die weißes Ausmalen verlangt, ist unwirksam (OGH RS0127701). Das Wort „besenrein“ steht in keinem Gesetz. Es ist eine übliche Vertragsklausel. Mehr dazu im Artikel Wohnung zurückgeben: was besenrein heißt.
Für Vermietende und Hausverwaltungen
Wir reinigen nach der Rückgabe, bevor Interessenten die Wohnung besichtigen, und fotografieren den Zustand. Wohnungen, die länger leer stehen, kontrollieren wir im Rahmen der Objektbetreuung.