Was Objektbetreuung von Hausbetreuung unterscheidet
Die Begriffe werden in Wien oft gleich verwendet. Wir trennen so: Die Hausbetreuung hält ein Haus sauber und benützbar, also Stiegenhaus, Lift, Müllraum und Gehsteig. Die Objektbetreuung sorgt dafür, dass jemand regelmäßig nachsieht, Mängel früh erkennt und meldet und vor Ort ist, wenn Handwerker ins Haus müssen. Beides lässt sich in einem Vertrag kombinieren.
| Wer | Macht was | Typische Beispiele |
|---|---|---|
| Hausbetreuung | Reinigung und einfache Wartung der Allgemeinflächen | Stiegenhaus wischen, Mülltonnen bereitstellen, Leuchtmittel tauschen |
| Objektbetreuung | Kontrolle, Meldung, Zugang, Koordination vor Ort | Kontrollgang mit Fotoprotokoll, Aufsperren für den Installateur |
| Facility Management | Steuerung aller Gebäudeleistungen, oft mit Technik | Wartungsverträge, Energie, Flächenmanagement |
| Hausverwaltung | kaufmännische und rechtliche Verwaltung | Betriebskostenabrechnung, Beschlüsse, Verträge mit Dienstleistern |
HSG deckt Hausbetreuung und Objektbetreuung ab. Technisches Facility Management und die Hausverwaltung übernehmen wir nicht.
Leistungen der Objektbetreuung
Kontrollgänge mit Protokoll
Bei jedem Kontrollgang gehen wir die vereinbarten Punkte durch: Beleuchtung in Stiegenhaus und Keller, Türen und Türschließer, Fenster in Allgemeinflächen, Fluchtwege, Müllraum, Hof, Dachbodenzugang, sichtbare Feuchtigkeit und Schäden. Was nicht in Ordnung ist, fotografieren wir und melden es der Hausverwaltung. Das Protokoll zeigt, wann welcher Punkt geprüft wurde.
Schäden melden und nachverfolgen
Viele Schäden werden teuer, weil sie zu spät auffallen: ein tropfender Wasserhahn in der Waschküche, eine gesprungene Scheibe, ein undichtes Kellerfenster. Wir melden mit Foto und Ort und sehen beim nächsten Durchgang nach, ob der Mangel behoben ist.
Zugang für Professionisten
Wenn ein Installateur, Elektriker oder Rauchfangkehrer ins Haus muss, sperren wir nach Vereinbarung auf, begleiten den Termin und sperren wieder zu. Die Hausverwaltung muss dafür niemanden schicken.
Leerstand und Urlaubsbetreuung
Leerstehende Wohnungen und Geschäftslokale kontrollieren wir in vereinbarten Abständen: lüften, Wasser laufen lassen, Post herausnehmen, auf Feuchtigkeit und Schäden achten. Das gilt auch für Wohnungen, deren Eigentümer länger verreist sind.
Gewerbeobjekte
Bei Büro- und Geschäftshäusern übernehmen wir Kontrollgänge, die Reinigung von Gehsteigen, Höfen und Parkplätzen und den Winterdienst auf Zugängen, Zufahrten und Parkflächen. Die Reinigung von Büros und Geschäftsräumen selbst gehört zum Handwerk der Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger. Diese Arbeit übernehmen wir nicht.
Wie oft ein Kontrollgang sinnvoll ist
Für ein Wohnhaus reicht oft ein Kontrollgang pro Woche, meist zusammen mit der Stiegenhausreinigung. Bei älteren Häusern, bei Leerstand oder bei Objekten mit viel Publikumsverkehr kann ein kürzerer Abstand sinnvoll sein. Die Häufigkeit steht im Leistungsverzeichnis und wird im Angebot festgelegt.
Was wir nicht übernehmen
Reparaturen und qualifizierte Überprüfungen von Anlagen, etwa Gas-, Wasser-, Heizungs-, Lift- und Elektroanlagen, sind reglementierten Gewerben vorbehalten. Diese Arbeiten machen wir nicht. Wir erkennen und melden den Mangel und sorgen auf Wunsch für den Zugang, damit der befugte Betrieb arbeiten kann. Einfache Haustechnik wie den Tausch von Leuchtmitteln erledigen wir im Rahmen des Hausmeisterservice. Wo die Grenzen liegen, erklärt der Artikel Kleinreparaturen in der Hausbetreuung.
