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Objektbetreuung und Gebäudebetreuung in Wien

Objektbetreuung heißt bei uns: Wir sind regelmäßig im Haus, sehen nach dem Rechten, melden Schäden mit Foto und kümmern uns um die Dinge, für die eine Hausverwaltung niemanden vor Ort hat. Für Wohnhäuser, Wohnanlagen und Gewerbeobjekte in Wien.

Zwei Männer im Gespräch vor einem Bürogebäude, einer im grünen HSG-Poloshirt

Was Objektbetreuung von Hausbetreuung unterscheidet

Die Begriffe werden in Wien oft gleich verwendet. Wir trennen so: Die Hausbetreuung hält ein Haus sauber und benützbar, also Stiegenhaus, Lift, Müllraum und Gehsteig. Die Objektbetreuung sorgt dafür, dass jemand regelmäßig nachsieht, Mängel früh erkennt und meldet und vor Ort ist, wenn Handwerker ins Haus müssen. Beides lässt sich in einem Vertrag kombinieren.

WerMacht wasTypische Beispiele
HausbetreuungReinigung und einfache Wartung der AllgemeinflächenStiegenhaus wischen, Mülltonnen bereitstellen, Leuchtmittel tauschen
ObjektbetreuungKontrolle, Meldung, Zugang, Koordination vor OrtKontrollgang mit Fotoprotokoll, Aufsperren für den Installateur
Facility ManagementSteuerung aller Gebäudeleistungen, oft mit TechnikWartungsverträge, Energie, Flächenmanagement
Hausverwaltungkaufmännische und rechtliche VerwaltungBetriebskostenabrechnung, Beschlüsse, Verträge mit Dienstleistern

HSG deckt Hausbetreuung und Objektbetreuung ab. Technisches Facility Management und die Hausverwaltung übernehmen wir nicht.

Leistungen der Objektbetreuung

Kontrollgänge mit Protokoll

Bei jedem Kontrollgang gehen wir die vereinbarten Punkte durch: Beleuchtung in Stiegenhaus und Keller, Türen und Türschließer, Fenster in Allgemeinflächen, Fluchtwege, Müllraum, Hof, Dachbodenzugang, sichtbare Feuchtigkeit und Schäden. Was nicht in Ordnung ist, fotografieren wir und melden es der Hausverwaltung. Das Protokoll zeigt, wann welcher Punkt geprüft wurde.

Schäden melden und nachverfolgen

Viele Schäden werden teuer, weil sie zu spät auffallen: ein tropfender Wasserhahn in der Waschküche, eine gesprungene Scheibe, ein undichtes Kellerfenster. Wir melden mit Foto und Ort und sehen beim nächsten Durchgang nach, ob der Mangel behoben ist.

Zugang für Professionisten

Wenn ein Installateur, Elektriker oder Rauchfangkehrer ins Haus muss, sperren wir nach Vereinbarung auf, begleiten den Termin und sperren wieder zu. Die Hausverwaltung muss dafür niemanden schicken.

Leerstand und Urlaubsbetreuung

Leerstehende Wohnungen und Geschäftslokale kontrollieren wir in vereinbarten Abständen: lüften, Wasser laufen lassen, Post herausnehmen, auf Feuchtigkeit und Schäden achten. Das gilt auch für Wohnungen, deren Eigentümer länger verreist sind.

Gewerbeobjekte

Bei Büro- und Geschäftshäusern übernehmen wir Kontrollgänge, die Reinigung von Gehsteigen, Höfen und Parkplätzen und den Winterdienst auf Zugängen, Zufahrten und Parkflächen. Die Reinigung von Büros und Geschäftsräumen selbst gehört zum Handwerk der Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger. Diese Arbeit übernehmen wir nicht.

Wie oft ein Kontrollgang sinnvoll ist

Für ein Wohnhaus reicht oft ein Kontrollgang pro Woche, meist zusammen mit der Stiegenhausreinigung. Bei älteren Häusern, bei Leerstand oder bei Objekten mit viel Publikumsverkehr kann ein kürzerer Abstand sinnvoll sein. Die Häufigkeit steht im Leistungsverzeichnis und wird im Angebot festgelegt.

Was wir nicht übernehmen

Reparaturen und qualifizierte Überprüfungen von Anlagen, etwa Gas-, Wasser-, Heizungs-, Lift- und Elektroanlagen, sind reglementierten Gewerben vorbehalten. Diese Arbeiten machen wir nicht. Wir erkennen und melden den Mangel und sorgen auf Wunsch für den Zugang, damit der befugte Betrieb arbeiten kann. Einfache Haustechnik wie den Tausch von Leuchtmitteln erledigen wir im Rahmen des Hausmeisterservice. Wo die Grenzen liegen, erklärt der Artikel Kleinreparaturen in der Hausbetreuung.

Häufige Fragen

Ist Objektbetreuung dasselbe wie Gebäudebetreuung?

Im Wiener Sprachgebrauch meistens ja. Beide Begriffe meinen die laufende Betreuung eines Hauses vor Ort. Wichtig ist, was im Leistungsverzeichnis steht, nicht wie die Leistung heißt.

Können mehrere Häuser einer Hausverwaltung zusammen betreut werden?

Ja. Jedes Haus bekommt ein eigenes Leistungsverzeichnis und eine eigene Abrechnung, damit sie in die jeweilige Betriebskostenabrechnung übernommen werden kann.

Wer bekommt die Schadensmeldungen?

Die Person, die im Vertrag genannt ist, meist die zuständige Hausverwaltung. Auf Wunsch schicken wir die Meldungen zusätzlich an einen Eigentümervertreter.

Übernimmt HSG auch Reparaturen?

Nein. Wir erledigen einfache Haustechnik, etwa den Tausch von Leuchtmitteln und von Sicherungspatronen bis 63 A in laienbedienbaren Verteilerkästen. Reparaturen an Türen, Schlössern, Leitungen oder Anlagen sind Sache befugter Fachbetriebe. Wir melden sie und sperren auf Wunsch für den Termin auf.

Quellen

  1. Bundeseinheitliche Liste der freien Gewerbe, Anhang Hausbetreuung, BMWET
  2. § 23 Mietrechtsgesetz, Hausbetreuung, RIS

Stand: 22. September 2026. Rechtliche Angaben sind allgemeine Information und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Passend dazu

  • HausbetreuungLaufende Reinigung und Kontrolle der Allgemeinflächen von Wohnhäusern und Wohnanlagen nach schriftlichem Leistungsverzeichnis.
  • HausmeisterserviceKontrollgänge, einfache Haustechnik wie Leuchtmittel und Sicherungspatronen, Mülltonnen, Aushänge und Zugang für Professionisten.
  • StiegenhausreinigungRegelmäßige Reinigung von Stiegenhaus, Gängen, Lift und Eingang in Wohnhäusern, dazu Grundreinigung ein- bis zweimal im Jahr.
  • WinterdienstRäumen und Streuen von Gehsteigen, Zugängen und Einfahrten von 1. November bis 15. April, mit Einsatzprotokoll und Foto je Haus.

Anfrage an HSG

Schreiben Sie uns Adresse, Art des Objekts und was betreut werden soll. Wir melden uns und vereinbaren einen Termin zur Besichtigung. Erreichbar Montag bis Freitag, 7 bis 18 Uhr.