Eine Hausbetreuung darf einfache Haustechnik erledigen, aber Anlagen weder reparieren noch qualifiziert überprüfen. Erlaubt sind laut Bundesliste der freien Gewerbe das Ein- und Ausschalten der Heizung samt Ablesen des Drucks, Aufzugwarttätigkeiten, der Tausch von Glühbirnen und Leuchtstoffröhren (ohne Neonleuchtschriften) und der Wechsel von Sicherungspatronen bis 63 A, ausgenommen NH-Patronen, in laienbedienbaren Verteilern, dazu Kontrollen. Reparaturen gehören zu Gewerben wie Elektrotechnik, Gas- und Sanitärtechnik, Heizungs- und Lüftungstechnik oder Schlosser. Nur ergänzend und in engen Grenzen erlaubt die Gewerbeordnung Leistungen anderer Gewerbe (§ 32 Abs. 1a GewO).
Was zur Hausbetreuung gehört
Die Bundesliste der freien Gewerbe (Stand 9. September 2026) umschreibt die Hausbetreuung in einem Anhang. Neben der Reinigung nennt sie einfache Haustechniktätigkeiten und Kontrollen:
„Austausch von Glühbirnen und Leuchtstoffröhren mit Ausnahme von Neonleuchtschriften, Austausch von Sicherungspatronen, bis 63 A, ausgenommen NH-Patronen, in laienbedienbaren Verteilerkästen“
Für den Alltag im Haus ergibt sich daraus:
- Heizung ein- und ausschalten und den Druck ablesen
- Aufzugwarttätigkeiten, wie die Bundesliste sie nennt; Reparatur und qualifizierte Überprüfung des Aufzugs gehören nicht dazu
- Glühbirnen und Leuchtstoffröhren tauschen, nicht aber Neonleuchtschriften
- Sicherungspatronen bis 63 A in Verteilern wechseln, die für Laien bedienbar sind, aber keine NH-Patronen (Niederspannungs-Hochleistungssicherungen)
- Kontrollen, etwa Rundgänge mit Meldung von Schäden
- dazu die Reinigung der Allgemeinflächen, Schneeräumen, die Reinigung von Gehsteigen, Höfen und Parkplätzen und einfache Gartenarbeit wie Rasen mähen, Laub rechen und gießen
Für dieses freie Gewerbe ist kein Befähigungsnachweis nötig (§ 5 Abs. 2 GewO).
Was Professionisten vorbehalten ist
Reparaturen und qualifizierte Überprüfungen von Anlagen bleiben laut Bundesliste den reglementierten Gewerben vorbehalten. Genannt sind:
- Gas- und Sanitärtechnik
- Heizungs- und Lüftungstechnik
- Schlosser
- Mechatroniker
- Kälte- und Klimatechnik
- Kommunikationselektronik
- Elektrotechnik
Umfassendes Facility Management ist den Immobilienverwaltern vorbehalten. Ebenfalls nicht zur Hausbetreuung gehören Fassaden- und Büroreinigung (Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger, § 94 Z 13 GewO) sowie Baumschnitt, Strauchschnitt und Vertikutieren (Gärtner, § 94 Z 24 GewO).
Tätigkeit für Tätigkeit: wer darf was?
| Tätigkeit | Hausbetreuung darf | wer sonst |
|---|---|---|
| Glühbirne oder Leuchtstoffröhre tauschen | ja | nicht nötig |
| Neonleuchtschrift tauschen oder reparieren | nein | befugter Fachbetrieb |
| Sicherungspatrone bis 63 A in laienbedienbarem Verteiler wechseln, keine NH-Patrone | ja | nicht nötig |
| Sicherung über 63 A, NH-Patrone, Arbeiten im Verteiler, an Leitungen, Schaltern oder Steckdosen | nein | Elektrotechnik |
| Leuchte reparieren, wenn ein neues Leuchtmittel nicht hilft | nein | Elektrotechnik |
| Heizung ein- und ausschalten, Druck ablesen | ja | nicht nötig |
| Heizung reparieren oder qualifiziert überprüfen | nein | Heizungs- und Lüftungstechnik |
| Wasserhahn, Spülkasten, Leitungen oder Gasgeräte reparieren | nein | Gas- und Sanitärtechnik |
| Aufzugwarttätigkeiten im Sinn der Bundesliste | ja | nicht nötig |
| Aufzug reparieren oder qualifiziert überprüfen | nein | befugter Fachbetrieb |
| Schloss, Türschließer oder Schließanlage reparieren | nein | Schlosser |
| Gegensprechanlage oder Klingel reparieren | nein | Kommunikationselektronik oder Elektrotechnik |
| Klimaanlage reparieren oder überprüfen | nein | Kälte- und Klimatechnik |
| Schaden erkennen, fotografieren, melden | ja | nicht nötig |
| Baum oder Strauch schneiden, Vertikutieren | nein | Gärtner |
Die Zuordnung einzelner Handgriffe zu den Gewerben ist unsere Lesart der Bundesliste. Im Zweifel gibt die Gewerbebehörde Auskunft.
Ergänzende Leistungen nach § 32 GewO
Die Gewerbeordnung erlaubt, in begrenztem Umfang Leistungen anderer Gewerbe ergänzend zu erbringen (§ 32 Abs. 1a GewO). Voraussetzung ist, dass sie die eigene Leistung wirtschaftlich sinnvoll ergänzen. Zwei Grenzen gelten:
- Alle ergänzenden Leistungen zusammen dürfen 30 % des im Wirtschaftsjahr erzielten Gesamtumsatzes nicht übersteigen.
- Leistungen reglementierter Gewerbe sind nur innerhalb eines laufenden Auftrags und bis 15 % der Gesamtleistung zulässig.
„dürfen die ergänzenden Leistungen insgesamt bis zu 30 vH des im Wirtschaftsjahr vom Gewerbetreibenden erzielten Gesamtumsatzes nicht übersteigen“
Wo es die Sicherheit verlangt, müssen für solche Leistungen entsprechend ausgebildete und erfahrene Fachkräfte eingesetzt werden (§ 32 Abs. 2 GewO). Für die Praxis heißt das: Eine Hausbetreuung kann Reparaturen an Anlagen nicht als eigene Leistung anbieten. Ein kleiner Handgriff aus einem reglementierten Gewerbe kommt nur als Ergänzung zu einem laufenden Auftrag in Frage, innerhalb der 15-Prozent-Grenze und, wo die Sicherheit es verlangt, nur durch eine Fachkraft.
Was macht ein Hausmeister?
Hausmeister ist im Wiener Alltag das Wort für die Person, die sich um das Haus kümmert. Entscheidend ist aber nicht die Bezeichnung, sondern welche Gewerbeberechtigung der Betrieb hat und was im Vertrag steht. Ein Hausmeisterservice ist kein Dienstverhältnis nach dem Hausbesorgergesetz; die Abgrenzung erklärt der Artikel Hausbetreuung, Hausverwaltung, Hausbesorger.
Typische Hausmeisterdienste in Wiener Angeboten sind Kontrollgänge, der Tausch von Leuchtmitteln in Allgemeinflächen, Mülltonnen bereitstellen, Schmutzfangmatten tauschen, Aushänge anbringen, Werbematerial entfernen, Schäden melden und Professionisten ins Haus lassen. Manche Anbieter, etwa Objektiva in Oberösterreich, führen auch Türschließer justieren, Spülkästen, Silikonfugen oder Tropfstellen als Kleinreparaturen an. Ob ein Betrieb solche Arbeiten ausführen darf, hängt von seinen Gewerbeberechtigungen ab, nicht vom Namen der Leistung. Lassen Sie sich die Gewerbeberechtigung im Zweifel zeigen.
Was kostet ein Hausmeisterservice?
Eine Preisliste je Handgriff mit Zeitansatz, Material und Anfahrt veröffentlicht nach unserer Auswertung kein Wiener Anbieter (Stand September 2026). Für einzelne Handgriffe sind nur Stundensätze veröffentlicht:
| Anbieter | Einheit | Preis | netto oder brutto | mit 20 % USt |
|---|---|---|---|---|
| Bling Bling | Stunde | ab 41,20 € | netto | 49,44 € |
| Korkisch Facility | Stunde, „Reinigungsfirma“ | 25 bis 45 € | netto | 30 bis 54 € |
Attensam führt Kleinreparaturen als Extra ohne veröffentlichten Preis. GRW nennt in seinen Winterdienst-Bedingungen einen Notfallzuschlag von 50 % auf den Stundensatz. Fragen Sie bei Angeboten nach Mindestabrechnung, Anfahrt, Material und Zuschlägen. Regelmäßige Aufgaben wie Kontrollgänge und Leuchtmitteltausch sind bei manchen Anbietern Teil der Monatspauschale der Hausbetreuung; Monatspreise stehen im Artikel Was kostet Hausbetreuung in Wien?. Einzeleinsätze von HSG (einfache Haustechnik, Kontrollgang): Preis nach Besichtigung.
Wann ein Professionist nötig ist
- wenn eine Anlage repariert oder qualifiziert überprüft werden muss: Elektro, Gas, Wasser, Heizung, Lüftung, Aufzug, Schließanlage, Gegensprechanlage, Klima
- wenn eine neue Sicherungspatrone gleich wieder ausfällt, denn dann liegt die Ursache meist in der Anlage
- wenn der Verteiler nicht für Laien bedienbar ist, die Sicherung mehr als 63 A hat oder eine NH-Patrone ist
- wenn eine Leuchte trotz neuem Leuchtmittel nicht funktioniert
- bei Neonleuchtschriften
Die Hausbetreuung erkennt und meldet den Mangel, die Hausverwaltung beauftragt den befugten Betrieb, und die Hausbetreuung lässt ihn nach Vereinbarung ins Haus.
Was HSG dabei übernimmt
HSG erledigt einfache Haustechnik: Wir tauschen Glühbirnen und Leuchtstoffröhren, wechseln Sicherungspatronen bis 63 A (keine NH-Patronen) in laienbedienbaren Verteilern, schalten Heizungen ein und aus, lesen den Druck ab und machen Kontrollgänge. Reparaturen an Elektro-, Gas-, Wasser-, Heizungs-, Lift- oder Schließanlagen übernehmen wir nicht; solche Mängel melden wir der Hausverwaltung. Mehr auf der Seite Hausmeisterservice Wien.