Eine Wohnanlage braucht über das Jahr vor allem Mähgänge von April bis Oktober, Gießen in Trockenperioden, Beetpflege und Laubeinsätze im Oktober und November. Rasenmähen, Laubrechen und Gießen gehören zur Hausbetreuung; Baumschnitt, Strauchschnitt und Vertikutieren sind dem Gärtnerhandwerk vorbehalten (Bundesliste der freien Gewerbe, § 94 Z 24 GewO). Bäume ab 40 cm Stammumfang sind in Wien geschützt und dürfen nur mit Bewilligung gefällt werden (§§ 1 und 4 Wiener Baumschutzgesetz). GRW nennt für ein einfaches Rasenmähpaket einer kleinen Wohnanlage ab etwa 80 bis 120 Euro je Einsatz, ohne Angabe zur Umsatzsteuer (Stand September 2026).

Jahresplan nach Monaten

Der Plan zeigt die üblichen Arbeiten einer Wohnanlage mit Rasen, Beeten, Bäumen und Wegen. Die genauen Termine richten sich nach dem Wetter.

MonatRasen und BeeteWege, Laub und Gehölze
Jänner, FebruarRuhezeitGehölzschnitt durch den Gärtnerbetrieb, möglichst in diesem Zeitraum (MA 22); Winterdienst
MärzLaub und Winterreste abrechen, Beete säubernSplitt einkehren, sobald er nicht mehr nötig ist; Wege kehren
Aprilerster Mähgang je nach Witterung, Beete jäten und mulchenWege und Spielplatz säubern
Mai, Juniregelmäßig mähen, jäten, bei Trockenheit gießenWege kehren, Sandkiste kontrollieren
Juli, Augustmähen nach Wuchs, früh morgens oder abends gießenWege kehren
Septembermähen, jäten, Beete mulchenerstes Laub von Wegen und Rasen
Oktober, Novemberletzter Mähgang, Laub vom Rasen rechenwöchentliche Laubeinsätze bei starkem Baumbestand (GRW); Gehölzschnitt ab 1. Oktober (MA 22)
DezemberRuhezeitLaubreste, Winterdienst

Wie oft gemäht wird, legt der Vertrag fest. Für den Splitt im Frühjahr gibt es keinen festen Stichtag: Er ist einzukehren, sobald er für die Sicherheit nicht mehr nötig ist (§ 8 Abs. 2 Wiener Winterdienst-Verordnung 2003). Mehr dazu im Artikel Streusalz und Splitt in Wien.

Wer darf was: Hausbetreuung oder Gärtner?

Die Bundesliste der freien Gewerbe zieht die Grenze so: Einfache Gartenarbeit gehört zur Hausbetreuung, der Schnitt von Bäumen und Sträuchern nicht.

ArbeitWer sie ausführen darfGrundlage
Rasen mähen, Laub rechen, gießenHausbetreuungBundesliste, Anhang Hausbetreuung
Jäten, Mulchen, Obst einsammelnfreies Gewerbe „Durchführung einfacher Gartenarbeiten“Bundesliste, Buchstabe S
Wege, Höfe und Parkplätze reinigenHausbetreuungBundesliste, Anhang Hausbetreuung
Baumschnitt, Strauchschnitt, VertikutierenGärtnerbetriebBundesliste; § 94 Z 24 GewO
geschützten Baum fällennur mit behördlicher Bewilligung§ 4 Abs. 1 Wiener Baumschutzgesetz

„Ausgenommen sind insbesondere Tätigkeiten, die dem Gärtnerhandwerk vorbehalten sind, wie z.B.: Baumschnitt, Strauchschnitt, Vertikutieren.“

Bundeseinheitliche Liste der freien Gewerbe, Anhang Hausbetreuung (BMWET, Stand 9. September 2026)

Den Heckenschnitt nennt die Liste nicht eigens. Weil eine Hecke aus Sträuchern besteht, liegt es nahe, ihn als Strauchschnitt zu behandeln; eine ausdrückliche Aussage der Gewerbebehörde dazu haben wir nicht gefunden. Wer auf der sicheren Seite sein will, lässt Hecken von einem Gärtnerbetrieb schneiden. HSG schneidet deshalb weder Bäume noch Sträucher noch Hecken.

Bäume: das Wiener Baumschutzgesetz

In Wien ist jeder Laub- und Nadelbaum geschützt, dessen Stamm in 1 m Höhe mindestens 40 cm Umfang hat, auf öffentlichem wie auf privatem Grund (§ 1 Abs. 1). Das entspricht einem Durchmesser von knapp 13 cm. Ausgenommen sind unter anderem Wälder, die im Gesetz aufgezählten Obstbäume (nicht aber die Vogelkirsche) und Bäume in Kleingartenanlagen (§ 1 Abs. 2).

  • Fällen: Das Entfernen eines geschützten Baumes braucht eine behördliche Bewilligung (§ 4 Abs. 1, Verbot in § 3 Abs. 1 Z 2).
  • Schneiden: Ein Pflegeschnitt ist ohne Bewilligung erlaubt, solange er den Bestand nicht gefährdet (§ 3 Abs. 2). Ein Schnitt, der den Baum schädigt oder zum Absterben bringt, ist ein verbotener Eingriff (§ 3 Abs. 1 Z 3).
  • Salz und Chemie: Verboten ist auch, Bäume durch chemische Einwirkungen zu schädigen (§ 3 Abs. 1 Z 3). Das betrifft den Winterdienst neben Baumscheiben.
  • Wer verantwortlich ist: Wird das Grundstück selbst in Bestand gegeben oder sonst zur Nutzung überlassen, trifft die Pflicht zur Erhaltung der Bäume den Bestandnehmer oder sonstigen Nutzungsberechtigten (§ 2 Abs. 2).
  • Strafen: Unbewilligtes Fällen und verbotene Eingriffe werden mit 1.000 bis 70.000 Euro bestraft. Wer mehr als 20 Bäume ohne Bewilligung entfernt, macht sich gerichtlich strafbar (§ 13).

„Nicht verboten ist das Schneiden (Stutzen) von Bäumen, welches ohne Gefährdung ihres Bestandes lediglich Verschönerungs-, Veredelungs- oder Pflegezwecken dient“

§ 3 Abs. 2 Wiener Baumschutzgesetz, RIS

Vogelschutz beim Schnitt

Nach dem Wiener Naturschutzgesetz ist es für alle geschützten Vögel verboten, Nester und Eier absichtlich zu zerstören oder zu beschädigen oder Nester zu entfernen (§ 10 Abs. 5 Z 3). Verboten ist auch jede absichtliche Störung, besonders in der Brut- und Aufzuchtszeit, wenn sie sich erheblich auf den Bestand auswirkt (§ 10 Abs. 5 Z 2).

Ein gesetzliches Schnittverbot mit festen Daten haben wir im Wiener Naturschutzrecht nicht gefunden. Die Wiener Naturschutzbehörde (MA 22) schreibt in ihrem Infoblatt aber, Baum- und Gebüschentfernungen sowie Baumschnitte seien grundsätzlich außerhalb der Vogelbrutzeit, also zwischen 1. Oktober und 28. Februar, durchzuführen. Ist ein Schnitt in der Brutzeit unumgänglich, sind vorher Nester zu kontrollieren; bei Gebüschen reicht laut MA 22 in der Regel ein Blick mit dem Fernglas, höchstens drei Tage vor dem Schnitt. Besetzte Nester sind der Behörde zu melden.

Laub auf dem Gehsteig

Nach § 93 Abs. 1 StVO müssen Gehsteige entlang der Liegenschaft von 6 bis 22 Uhr von „Schnee und Verunreinigungen“ gesäubert sein, und das gilt das ganze Jahr. Ob Laub darunter fällt, sagen weder das Gesetz noch die Stadt Wien ausdrücklich. Nasses Laub kann aber rutschig werden; wir empfehlen, den Gehsteig in der Laubzeit mitzukehren. Was vom Gehsteig zusammengekehrt wird, darf nicht in das Rinnsal auf der Fahrbahn gekehrt werden (§ 3 Abs. 2 Wiener Gehsteigverordnung).

Was kostet Gartenpflege?

Konkrete Preise veröffentlichen in Wien nur wenige Anbieter. Die Werte stammen von deren Websites, Stand September 2026. Beide Anbieter sagen nicht, ob netto oder brutto.

LeistungPreisAnbieter
Rasenmähpaket kleine Wohnanlageab etwa 80 bis 120 € je EinsatzGRW
Gartenpflege nach Stunden39 € je Stunde, mindestens 2 Stunden, Anfahrt 35 €GartenService 365
Rasen mähen mit Kantenschnitt0,80 € je m², ab 100 m²GartenService 365
Laub entfernen samt Entsorgung35 € je StundeGartenService 365
Heckenschnitt bis 2 m / 2 bis 4 m (Gärtner)4 € / 7 € je LaufmeterGartenService 365
Baumschnitt (Gärtner)89 € je Baum, große Bäume 189 €GartenService 365

Die Preise von GartenService 365 sind Richtwerte für Privatkunden. Für Wohnanlagen veröffentlicht außer GRW kaum ein Wiener Anbieter Preise, und umfassende Jahresverträge kalkuliert auch GRW individuell.

Ein einfacher Rechenweg für das Mähen: Zahl der Mähgänge mal Preis je Einsatz. Die Zahl der Mähgänge schwankt stark. A.S.S. nennt 4 bis 6 je Saison, GRW mäht von März bis November in der Regel alle ein bis zwei Wochen. Bei GRW kostet jeder Einsatz ab etwa 80 bis 120 Euro. Wie viele Einsätze es sind, legt der Vertrag fest. Dazu kommen Laub, Beete, Gießen und der Gehölzschnitt durch den Gärtner.

Wer zahlt: Betriebskosten oder besondere Aufwendungen?

Im Mietrechtsgesetz stehen die Kosten für die Betreuung von Grünanlagen nicht im Betriebskostenkatalog des § 21. Sie zählen nach § 24 Abs. 2 MRG zu den besonderen Aufwendungen für Gemeinschaftsanlagen. Umlegbar sind sie im Vollanwendungsbereich trotzdem: Wer als Hauptmieterin oder Hauptmieter die Grünanlage benützen darf, trägt einen Anteil nach den Grundsätzen des § 17 MRG, in der Regel nach der Nutzfläche (§ 24 Abs. 1 MRG); abgerechnet wird wie bei den Betriebskosten (§ 24 Abs. 3 MRG). Im Teilanwendungsbereich des MRG entscheidet der Mietvertrag (§ 1 Abs. 4 MRG). Im Wohnungseigentum werden die Aufwendungen nach Miteigentumsanteilen aufgeteilt, außer alle haben schriftlich einen anderen Schlüssel vereinbart oder das Gericht hat ihn neu festgesetzt (§ 32 Abs. 1, 2 und 5 WEG 2002). Für die Abrechnung hilft es, Garten und Hausbetreuung im Vertrag getrennt auszuweisen. Mehr im Artikel Hausbetreuung und Betriebskosten.

Was HSG dabei übernimmt

HSG übernimmt die einfache Gartenarbeit in Wohnanlagen: Rasen mähen, Laub rechen und Grünflächen gießen, dazu Wege, Höfe und Gehsteige kehren. Baum-, Strauch- und Heckenschnitt sowie Vertikutieren machen wir nicht; dafür braucht es einen Gärtnerbetrieb. Den Preis je Einsatz nennen wir nach einer Besichtigung im schriftlichen Angebot. Mehr auf der Seite Gartenpflege Wien.