Der Herbst bringt in Wien nicht nur bunte Alleen, sondern für Liegenschaftseigentümer:innen auch eine wiederkehrende Aufgabe: das Laub vor dem Haus, im Innenhof und auf Gehsteigen muss regelmäßig entfernt werden. Anders als beim Winterdienst denken viele erst an die Laubentfernung, wenn der Gehsteig bereits rutschig ist oder sich Nachbarn oder Passant:innen beschweren. Dabei lässt sich mit ein wenig Vorausplanung viel Aufwand und Ärger vermeiden.
Nasses Laub auf Gehsteigen und Stiegen ist keine Kleinigkeit: Es wird bei Feuchtigkeit schnell rutschig und stellt eine reale Stolper- und Sturzgefahr dar, besonders für ältere Personen. Aus diesem Grund behandeln viele Wiener Gemeinden und Hausverwaltungen die Laubentfernung ähnlich ernst wie die Schneeräumung im Winter, auch wenn die rechtlichen Grundlagen teils unterschiedlich sind.
Wo Laub typischerweise entfernt werden muss
In der Praxis geht es bei der herbstlichen Laubentfernung meist um folgende Bereiche einer Liegenschaft, die regelmäßig kontrolliert und bei Bedarf geräumt werden sollten:
- Gehsteig vor dem Haus, in der Regel bis zur Fahrbahn
- Hauseingang und unmittelbarer Zugangsbereich
- Innenhöfe und Wege innerhalb der Anlage
- Stiegen und Rampen im Außenbereich
- Regenrinnen und Gullys, die durch Laub verstopfen können
- Tiefgarageneinfahrten und Rampen mit Gefälle
Wer ist verantwortlich?
Grundsätzlich liegt die Verantwortung für die Reinhaltung und Verkehrssicherheit auf dem eigenen Grund sowie für angrenzende Gehsteige bei den Liegenschaftseigentümer:innen bzw. der von ihnen beauftragten Hausverwaltung. Bei vermieteten oder im Wohnungseigentum stehenden Objekten wird diese Pflicht in der Praxis häufig an eine Hausbetreuung oder Reinigungsfirma weitergegeben, die die Flächen in regelmäßigen Abständen kontrolliert und räumt. Wie oft geräumt werden muss, hängt von der jeweiligen Situation ab: An stark befahrenen Alleen mit altem Baumbestand kann tägliches Kehren notwendig sein, in ruhigeren Innenhöfen reicht oft ein Rhythmus von zwei bis drei Mal pro Woche.
Wichtig ist außerdem die verstopfungsfreie Entwässerung: Verstopfte Gullys und Regenrinnen durch Laub können bei Starkregen zu Wasseransammlungen und in der Folge zu Schäden an der Bausubstanz führen. Eine gute Herbstroutine schließt daher die Kontrolle der Entwässerung mit ein, nicht nur das reine Kehren der Gehflächen.
Laubentfernung sinnvoll organisieren
Für Hausverwaltungen und Eigentümer:innen größerer Liegenschaften lohnt es sich, die Laubentfernung nicht als Einzelaktion, sondern als festen Bestandteil der Herbstsaison einzuplanen – idealerweise gemeinsam mit der Vorbereitung auf den Winterdienst. Wer beide Themen mit einem Ansprechpartner koordiniert, vermeidet doppelte Anfahrten und kann Kapazitäten für die kommenden Wintermonate frühzeitig sichern, bevor die erste Kältewelle die Nachfrage nach Winterdienst-Terminen in die Höhe treibt.
Ein weiterer Aspekt, der in der Praxis oft unterschätzt wird: Laub sammelt sich nicht gleichmäßig. Windgeschützte Ecken, Hauseinfahrten und Bereiche unter großen Bäumen füllen sich deutlich schneller als offene Flächen, während stark befahrene Gehsteige durch vorbeifahrende Fahrzeuge und Fußgänger:innen das Laub wieder verteilen. Eine reine „einmal die Woche kehren“-Regel greift deshalb oft zu kurz – sinnvoller ist eine Einschätzung vor Ort, welche Bereiche der Liegenschaft besonders anfällig sind und entsprechend häufiger kontrolliert werden sollten.
Auch die Entsorgung ist ein Thema, das oft erst bei der Ausführung auffällt: Größere Laubmengen dürfen nicht einfach in die Restmülltonne wandern, sondern gehören in der Regel in die Biotonne oder werden über einen Grünschnittsammelplatz entsorgt. Bei größeren Liegenschaften mit altem Baumbestand kommen im Herbst durchaus mehrere hundert Liter Laub pro Woche zusammen – ein Punkt, der bei der Planung von Behältergrößen und Abholrhythmus mitgedacht werden sollte.
HSG Montage & Hausbetreuung übernimmt die regelmäßige Laubentfernung als Teil der laufenden Objektbetreuung, abgestimmt auf die Gegebenheiten Ihrer Liegenschaft. Mehr zum Gesamtangebot der Außenbetreuung finden Sie auf der Seite zur Gartenpflege in Wien.
Dies ist keine Rechtsberatung. Die konkrete Reinhalte- und Verkehrssicherungspflicht für Ihre Liegenschaft hängt von den örtlichen Gegebenheiten und geltenden Verordnungen ab. Wenden Sie sich bei rechtlichen Fragen an eine:n Rechtsanwalt/-anwältin oder Ihre Hausverwaltung.
Zuletzt aktualisiert: 4. August 2026
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